Hausordnung

1 Allgemeines

  1. Die Hausordnung gilt für den allgemeinen Betrieb.
  2. Sie dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Acquarena.
  3. Die Hausordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit dem Lösen einer Eintrittskarte oder eines Abonnements erkennt jeder Besucher die Hausordnung und alle sonstigen Anordnungen der Acquarena an.
  4. Bei Sonderveranstaltungen sowie Kursangeboten oder Vereinstätigkeit kann die Acquarena Ausnahmen zulassen, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Hausordnung bedarf. Von der Hausordnung abweichende Ausnahmeregelungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
  5. Für die Benutzung durch Schulklassen, Sport- und Schwimmvereine gelten zusätzlich zu dieser Hausordnung auch die jeweils vorgesehenen Sonderregelungen.
  6. Die Acquarena behält sich das Recht vor, die Hausordnung abzuändern.

2 Badegäste

  1. Jeder kann das Schwimmbad benutzen.
  2. Ausgeschlossen sind Personen:
    - die eine Körpertemperatur >37,5° C haben
    - die an Infektionskrankheiten, Hautausschlägen oder offenen Wunden leiden,
    - die unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen,
    - deren Verhalten eine Störung der Sicherheit und Ordnung erwarten lässt,
    - denen Hausverbot erteilt worden ist.
  3. Nur mit einer volljährigen Begleitperson zugelassen sind:
    - Kinder unter 8 Jahren
    - hilfsbedürftige Personen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen.
  4. Das Mitbringen von Tieren ist verboten.
  5. Das Hallenbad und die Beckenumgänge dürfen nicht mit Kinderwagen befahren werden.

3 Saunagäste

  1. Kindern unter 14 Jahren ist der Zutritt nicht gestattet.
  2. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahre dürfen die Sauna nur in Begleitung eines Elternteils besuchen.
  3. Der Saunabereich ist eine Ruhezone. Das Acquarena-Personal ist dazu befugt Gäste, die diese Vorgaben nicht einhalten aus dem Bereich zu verweisen.
  4. Im Saunabereich dürfen Smartphone, Tablet u.Ä. nur in bestimmten Bereichen genutzt werden. Alle Geräte müssen im "Lautlos"Modus gehalten werden. Telefongespräche sind nicht erlaubt.
  5. Die Saunakabinen, sowie Wasserflächen im Saunabereich dürfen nur nackt betreten werden. In den Ruhebereichen und in der Saunabar muss der Körper mit einem Handtuch oder Bademantel bedeckt sein.

4 Eintrittsausweis

  1. Der Besucher erhält einen Eintrittsausweis mit Zeitkontrolle zum:
    - Öffnen des Ein- und Ausgangsdrehkreuzes,
    - Benutzen des verschließbaren Garderobenspinds (falls zur Verfügung)
    - Buchen von Extra-Leistungen.
  2. Über die gebuchte Eintrittszeit hinausgehende Badezeit und Extra-Leistungen bezahlt der Besucher am Ende des Schwimmbadbesuchs an der Kassa
  3. Bei Verlust des Eintrittsausweises berechnet die Acquarena 15 Euro. Bei Nachweis einer höheren Nachzahlungspflicht, wird der Gesamtbetrag berechnet.
  4. Es ist nicht möglich, die Acquarena zu verlassen und mit demselben Eintrittsausweis erneut einzutreten.
  5. Die Acquarena nimmt gelöste Eintrittsausweise nicht zurück, Entgelte bzw. Gebühren werden nicht rückerstattet.
  6. Saisonkarten sind nicht übertragbar. Bei einer unzulässigen Nutzung zieht die Acquarena die Saisonkarte ohne Rückerstattung der Kosten ein.

5 Öffnungszeiten 

  1. Die Öffnungszeiten sind dem Aushang oder der Webseite zu entnehmen.
  2. Letzter Einlass ist eine Stunde vor Schließung.
  3. Bei besonderen Anlässen (z. B. Wartung, Wassersportkursen, Schlechtwetter) kann die Acquarena die Betriebszeit einzelner oder aller Bereiche abändern.
  4. Bei vollständiger Auslastung kann die Acquarena zeitweise für weitere Besucher gesperrt werden.
  5. Der Acquarena ist es gestattet, Becken oder andere Anlagen wegen Betriebsstörung, Wartung, Vereinstätigkeit, Kursangeboten, Wetterlage oder aus anderen Gründen zu sperren. Die Acquarena kann für die Sperrung von Becken oder anderer Anlagen nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

6 Aufenthaltszeit

  1. Wird die Zeit der erworbenen Tickets überschritten, muss der Besucher ein Zusatzentgelt laut Preisliste entrichten. Maßgebend für die Zeitbestimmung ist die Uhrenanlage des Schwimmbads.

7 Haftung

    1. Die Besucher benutzen die Acquarena auf eigene Gefahr.
    2. Die Beaufsichtigung von Kindern und Menschen mit Beeinträchtigungen ist Pflicht der Eltern, Erziehungsberechtigten und Begleitpersonen. Eltern und Erziehungsberechtigte müssen auf jeden Fall dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder bis 8 Jahren die Acquarena in Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson besuchen und benutzen.
    3. Eltern und Erziehungsberechtigte kennen diese Hausordnung, die geltenden Vorschriften, sowie die Regeln für korrektes Verhalten innerhalb der Acquarena. Zu diesem Zweck informieren die Eltern und die Erziehungsberechtigten ihre Kinder über die Einhaltung der hierin enthaltenen Regeln und Bestimmungen und verpflichten sich, von nun an, in eigener Verantwortung dafür zu sorgen, dass der unbegleitete Zugang für Kinder über 8 Jahre in der Acquarena nur von Personen erfolgt, die in der Lage sind, die oben genannten Bestimmungen einzuhalten.
    4. Jeder Besucher haftet für Unfälle auch gegenüber Dritten sowie für Beschädigungen der Anlage selbst . Eltern und Erziehungsberechtigte haften sowohl gegenüber der Acquarena als auch gegenüber Dritten für die Handlungen und das Verhalten ihrer Kinder.
    5. Die Acquarena schließt jegliche Haftung aus:
      - bei Missachtung der Hausordnung,
      - bei unsachgemäßer Benutzung der Einrichtung,
      - bei Schäden durch Dritte,
      - bei Diebstahl und Verlust von Wertsachen und Bargeld,
      - bei Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von Wertsachen, persönlichen Gegenständen und Bargeld, und zwar auch dann, wenn diese in den zur Verfügung gestellten Schränken und Schließfächern aufbewahrt werden; die Besucher sind daher aufgefordert, keine persönlichen Gegenstände und Wertsachen in die Acquarena mitzunehmen,
      - bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Bekleidung,
      - bei Personen- und Sachschäden, die die Besucher durch Teilnahme an Animationen, Sonderveranstaltungen, Kursen, Sport- oder Schwimmveranstaltungen und ähnlichem erleiden.
    6. Für die Benutzung des Spielplatzes übernimmt die Acquarena keine Haftung.
    7. Beschwerden jeder Art sowie Beschädigungen, Unfall- und Diebstahlmeldungen sind den Mitarbeitern unverzüglich zu melden und an der Eingangskasse mit den dafür vorgesehenen Vorlageblättern zu dokumentieren. Die Acquarena berücksichtigt keine nachträglichen Ansprüche und Schadenersatzforderungen.

8 Fundsachen

  1. Fundgegenstände sind den Kassamitarbeitern zu übergeben.
  2. Mit Fundgegenständen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren.

9 Badebekleidung

  1. Die Schwimmbecken dürfen nur in üblicher Badebekleidung (Badehose, Bikini, Badeanzug) benutzt werden. Badesandalen sind im Wasser nicht erlaubt. Die Entscheidung, ob die Bekleidung den Anforderungen entspricht, treffen die Mitarbeiter.
  2. Das Bad darf nur mit Badesandalen betreten werden.
  3. Für Kleinkinder sind undurchlässige Windelhosen oder Badehosen Pflicht.
  4. Das Umkleiden erfolgt in den Umkleidekabinen.
  5. Die Umkleidekabinen dienen nur zum An- und Auskleiden.
  6. Badebekleidung darf im Schwimmbad weder gewaschen noch ausgewrungen werden.
  7. Der Gang von den Umkleidekabinen zum Duschraum, die Duschräume und sämtliche badeinternen Bereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen und Straßenkleidung betreten werden.
  8. Die Rasenflächen und Beckenumgänge im Freibadbereich dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

10 Körperreinigung

  1. Jeder Besucher muss vor der Benutzung der Schwimmbecken gründlich duschen.
  2. Außerhalb der Duschräume dürfen keine Seife oder sonstige Körperreinigungsmittel verwendet werden.

11 Verhalten

  1. Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass er keinen anderen Gast stört, belästigt oder in Gefahr bringt. Eltern haften für ihre Kinder. Begleitpersonen haften für die begleiteten Personen.
  2. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten und werden polizeilich gemeldet.
  3. Die Anlage ist sorgfältig zu behandeln. Jede Beschädigung und Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zum Schaden- und Kostenersatz. Bei vorsätzlichen Beschädigungen und Verunreinigungen behält sich die Acquarena eine polizeiliche Anzeige vor.
  4. Abfall ist über das Mülltrennsystem zu entsorgen.
  5. Das Sportbecken, die Sprungtürme und die Rutschbahn dürfen nur von geübten Schwimmern benutzt werden.
  6. Rutschen dürfen nur entsprechend der Beschilderung benutzt werden. Der Rutschbereich und der Bereich am Rutschbahnende muss sofort verlassen werden. Das Benutzen der Rutschbahnen geschieht auf eigene Gefahr.
  7. Nichtschwimmer dürfen die Beckenumgänge des Sportbeckens nicht betreten und nur den für sie bestimmten Teil des Bades benutzen.
  8. Im gesamten Hallenbad, in allen Becken und an allen Beckenumgängen müssen Kinder und Personen, die nicht ausreichend schwimmen können, Schwimmhilfen tragen.
  9. Es ist verboten:
    - andere unterzutauchen oder ins Schwimmbecken zu stoßen,
    - vom seitlichen Beckenrand in das Schwimmbecken zu springen,
    - einen Kopfsprung in das Funbecken zu machen,
    - den Sprungbereich zu unterschwimmen,
    - an den Beckenumgängen zu laufen, an den Einsteigleitern und Haltestangen zu turnen oder das Trennungsseil zu besteigen,
    - Schwimmflossen, Schnorchel u. Ä. zu verwenden,
    - Schwimmringe, Schwimmkorken u. Ä. außerhalb des Funbeckens zu benutzen,
    - Ruheliegen und Bänke zu reservieren,
    - Audiogeräte und Musikinstrumente zu benutzen,
    - zu rauchen (außer in den ausgewiesenen Bereichen im Freien),
    - Speisen und Getränke außerhalb der Bar bzw. Picknick-Ecke und Liegewiese zu verzehren,
    - Glas oder sonstige scharfe Gegenstände wegzuwerfen.
  10. Kleinspielzeug ist nur im Planschbecken zulässig.
  11. Ballspiele dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen ausgeübt werden und können bei starkem Besucheraufkommen von den Acquarena Mitarbeitern untersagt werden.
  12. Das Fotografieren von Personen ohne deren Einwilligung ist verboten. Das Nichtbeachten wird mit Hausverbot geahndet.
  13. Jede Form der gewerblichen Betätigung und der Verkauf/das Anbieten von Waren ist nur der Acquarena gestattet.
  14. Die Erteilung von professionellem (auch nicht gewerblichem) Schwimmunterricht, Training oder einer anderen Animation ist nur nach vorheriger Genehmigung der Acquarena gestattet. Die Einschätzung, ob eine gewerbliche Betätigung bzw. professioneller Schwimmunterricht/Training/Animation vorliegen, obliegt dabei den Mitarbeitern.
  15. Die Durchführung von Sport- und sonstigen Veranstaltungen ist nur nach vorheriger Genehmigung der Acquarena erlaubt.
  16. Das Anbringen von Werbemitteln (z. B. Plakate) und das Auslegen von Flyern sind nur nach vorheriger Genehmigung der Acquarena gestattet.

12 Aufsicht

  1. Den Anordnungen der Mitarbeiter ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
  2. Bei Vereins-, Schul- oder Gruppenschwimmen achtet der Gruppenleiter auf die Einhaltung der Hausordnung. Für die Einhaltung der Hausordnung durch Kinder und Personen mit Beeinträchtigungen haften die Eltern und Begleitpersonen.
  3. Besucher, die gegen die Hausordnung verstoßen und der Aufforderung zur Einhaltung von Ruhe und Ordnung nicht nachkommen, können die Mitarbeiter umgehend aus der Acquarena verweisen und für eine bestimmte Zeit von der Anlage ausschließen. Das Eintrittsgeld wird nicht rückerstattet.
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